Fördermöglichkeiten
Verfügungsfonds
Mit dem Verfügungsfonds aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) stehen hierbei dem Gremium jährlich 15.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
50 % Förderung aus dem Verfügungsfonds
Möglichkeit der Mitwirkung
Unterstützung
Wann können Projektanträge gestellt werden?
Welche Projektideen werden gefördert?
Wo ist das Projektantragsformular erhältlich?
Wo können die Anträge eingereicht werden?
Wer entscheidet über die Projektanträge?
Unterstützung für private Hauseigentümer
Am 15. August 2018 trat die geänderte Richtlinie über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen im Kraft. Interessierte Eigentümer können auf dieser Grundlage Förderanträge stellen.
Förderung
Voraussetzung